Rechtswissenschaft
Der Begriff Rechtswissenschaft steht zum einen für die Wissenschaft vom Recht, zum anderen für das entsprechende Studienfach.
Die Rechtswissenschaft
(21 von 141 Wörtern)Teilgebiete der Rechtswissenschaft
Man unterscheidet zwischen Grundlagenfächern und Fächern, die sich mit der Erklärung
(11 von 59 Wörtern)Grundlagenfächer
Zu den Grundlagenfächern zählen v. a. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Methodenlehre.
Die Rechtsgeschichte befasst sich mit der historischen Entwicklung des Rechts. Man unterscheidet dabei zwischen Römischer Rechtsgeschichte und Deutscher Rechtsgeschichte.
Die Römische Rechtsgeschichte beschäftigt sich mit dem Recht, das sich
(42 von 277 Wörtern)Geltendes Recht
Der Hauptgegenstand der rechtswissenschaftlichen Forschung – und des rechtswissenschaftlichen Studiums – besteht im geltenden Recht. Wesentlich ist dabei dessen Verständnis aufgrund der Rechtsdogmatik, bei der es um den Zusammenhang der einzelnen Rechtsnormen und um Erkenntnis, Auslegung und Fortbildung des geltenden Rechts geht.
Die Einteilung des Stoffs folgt der Einteilung der Rechtsordnung in drei
(53 von 375 Wörtern)Besonderheiten des Studiums
Prüfungsaufgaben und Notensystem
Im Jurastudium gibt es (neben einer mündlichen Prüfung, die Teil des Abschlussexamens ist) zwei Arten von Prüfungen: Klausuren und Hausarbeiten. Beide haben gemeinsam, dass sie
(25 von 172 Wörtern)Juristische Abschlüsse
Anders als Studierende fast aller anderen Fächer machen Juristinnen und Juristen normalerweise keine Bachelor- und Masterprüfung, sondern das erste und zweite juristische Staatsexamen (siehe Staatsprüfung). Das
(26 von 183 Wörtern)Berufsfelder für Juristinnen und Juristen
Die »klassischen« juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar) stehen nur Bewerberinnen und Bewerbern mit zwei
(16 von 110 Wörtern)Juristenausbildung in Österreich und in der Schweiz
In Österreich schließt man das Studium der Rechtswissenschaft (Jus-Studium) in der Regel mit dem Magisterexamen ab. Danach folgt – wenn man einen der klassischen juristischen Berufe ergreifen
(27 von 188 Wörtern)