Zu den Grundlagenfächern zählen v. a. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Methodenlehre. 

Die Rechtsgeschichte befasst sich mit der historischen Entwicklung des Rechts. Man unterscheidet dabei zwischen Römischer Rechtsgeschichte und Deutscher Rechtsgeschichte. 

Die Römische Rechtsgeschichte beschäftigt sich mit dem Recht, das sich

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Grundlagenfächer. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/rechtswissenschaft/teilgebiete-der-rechtswissenschaft/grundlagenfächer