Man unterscheidet zwischen Grundlagenfächern und Fächern, die sich mit der Erklärung

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Grundlagenfächer

Zu den Grundlagenfächern zählen v. a. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Methodenlehre. 

Die Rechtsgeschichte befasst sich mit der historischen Entwicklung des Rechts. Man unterscheidet dabei zwischen Römischer Rechtsgeschichte und Deutscher Rechtsgeschichte. 

Die Römische Rechtsgeschichte beschäftigt sich mit dem Recht, das sich

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Geltendes Recht

Der Hauptgegenstand der rechtswissenschaftlichen Forschung – und des rechtswissenschaftlichen Studiums – besteht im geltenden Recht. Wesentlich ist dabei dessen Verständnis aufgrund der Rechtsdogmatik, bei der es um den Zusammenhang der einzelnen Rechtsnormen und um Erkenntnis, Auslegung und Fortbildung des geltenden Rechts geht.

Die Einteilung des Stoffs folgt der Einteilung der Rechtsordnung in drei

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Teilgebiete der Rechtswissenschaft. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/rechtswissenschaft/teilgebiete-der-rechtswissenschaft