Der Hauptgegenstand der rechtswissenschaftlichen Forschung – und des rechtswissenschaftlichen Studiums – besteht im geltenden Recht. Wesentlich ist dabei dessen Verständnis aufgrund der Rechtsdogmatik, bei der es um den Zusammenhang der einzelnen Rechtsnormen und um Erkenntnis, Auslegung und Fortbildung des geltenden Rechts geht.

Die Einteilung des Stoffs folgt der Einteilung der Rechtsordnung

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Geltendes Recht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/rechtswissenschaft/teilgebiete-der-rechtswissenschaft/geltendes-recht