Rechtswissenschaft, Jurisprudenz, die Wissenschaft vom Recht. Sie steht in Beziehung zu den übrigen Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie greift in zunehmendem Maße auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse zurück (besonders auf Medizin, Psychologie und Biologie). Die Rechtswissenschaft umfasst Rechtsphilosophie, -geschichte, -soziologie, -theorie, -ethnologie, -dogmatik, -politik, -vergleichung und -informatik. Praktisches Kernstück der Rechtswissenschaft ist die Rechtsdogmatik, d. h. die Erkenntnis, Auslegung und Fortbildung des geltenden Rechts, die sowohl durch Gerichtsurteile als

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtswissenschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtswissenschaft