Unmittelbar nach der Machtergreifung Hitlers begann die NSDAP, Jüdinnen und Juden zunehmend zu schikanieren und aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Nach zahlreichen, teils geplanten, teils ungeplanten Übergriffen von Anhängern des Nationalsozialismus und SA-Leuten gegen Juden und einem reichsweiten Boykott jüdischer Geschäfte am 1.4.1933 ging die Regierung daran, nach und nach gesetzliche Regelungen einzuführen, die die Juden unter Sonderrecht stellten.

So wurden durch das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums«

(69 von 494 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Antijüdische Maßnahmen 1933–39. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/shoah-20/antijudische-massnahmen-1933-39