Das Sozialstaatsprinzip hat in Deutschland eine lange Tradition. Als erstes Land der Welt führte Deutschland unter dem Reichskanzler Otto von Bismarck 1883 eine gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter ein. Es folgten 1884 die Unfallversicherung und 1889 eine Alters- und Invalidenfürsorge – die

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Quellenangabe
Brockhaus, Herkunft. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/sozialstaat/herkunft