In der Hauptverhandlung wird zuerst der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen. Dann verliest die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt die Anklageschrift. Sofern er nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Hauptverhandlung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafprozess/beteiligte-und-ablauf-eines-strafverfahrens/phasen-des-verfahrens/hauptverhandlung