Man unterscheidet zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren.

Das Erkenntnisverfahren dient

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Ermittlungsverfahren

Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Straftat erfährt, nimmt sie (ggf. mit Unterstützung der Polizei) entsprechende Ermittlungen auf. Sie ist dabei verpflichtet, auch Umstände zu

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Zwischenverfahren

Mit der Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft beginnt das Zwischenverfahren. In diesem wird

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Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung wird zuerst der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen. Dann verliest die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt die Anklageschrift. Sofern er nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, wird eine

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Strafvollstreckung

Die Staatsanwaltschaft ist dafür verantwortlich, die Strafvollstreckung zu veranlassen.

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Phasen des Verfahrens. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafprozess/beteiligte-und-ablauf-eines-strafverfahrens/phasen-des-verfahrens