Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Straftat erfährt, nimmt sie (ggf. mit Unterstützung der Polizei) entsprechende Ermittlungen auf. Sie ist dabei verpflichtet, auch

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Ermittlungsverfahren. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafprozess/beteiligte-und-ablauf-eines-strafverfahrens/phasen-des-verfahrens/ermittlungsverfahren