Gerichtszuständigkeit
Strafprozesse finden vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit statt. Man unterscheidet zwischen sachlicher
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Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit in erster Instanz richtet sich danach, ob ein Verbrechen oder ein Vergehen vorliegt, und nach der zu erwartenden Strafe.
- Wenn die Straferwartung nicht mehr als zwei Jahre Haft beträgt und die Tat
Örtliche Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem die Tat
(11 von 42 Wörtern)Zuständigkeit innerhalb des Gerichts
Wer innerhalb des Gerichts zuständig ist, wird durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts geregelt.
(13 von 92 Wörtern)Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Gerichtszuständigkeit.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafprozess/gerichtszuständigkeit