Strafprozesse finden vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit statt. Man unterscheidet zwischen sachlicher

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Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit in erster Instanz richtet sich danach, ob ein Verbrechen oder ein Vergehen vorliegt, und nach der zu erwartenden Strafe.

  • Wenn die Straferwartung nicht mehr als zwei Jahre Haft beträgt und die Tat
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Örtliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem die Tat

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Zuständigkeit innerhalb des Gerichts

Wer innerhalb des Gerichts zuständig ist, wird durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts geregelt.

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Gerichtszuständigkeit. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafprozess/gerichtszuständigkeit