Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit in erster Instanz richtet sich danach, ob ein Verbrechen oder ein Vergehen vorliegt, und nach der zu erwartenden Strafe.
- Wenn die Straferwartung nicht mehr als zwei Jahre Haft beträgt und die Tat
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Sachliche Zuständigkeit.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/strafprozess/gerichtszuständigkeit/sachliche-zuständigkeit