Ein Verwaltungsprozess ist ein gerichtliches Verfahren, das vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit durchgeführt

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Rechtsquellen

Die wichtigste Rechtsquelle des Prozessrechts, das einem Verwaltungsprozess zugrunde liegt, ist

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Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges

Damit ein Rechtsstreit vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit gelangen kann, muss der Rechtsweg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet sein.

Es gibt einige Rechtsnormen, die ausdrücklich vorsehen, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet

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Gerichtszuständigkeit

Wie in anderen Prozessordnungen auch, unterscheidet man zwischen sachlicher und örtlicher

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Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit betrifft die Art des Gerichts.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus drei Arten von Gerichten:

  • den Verwaltungsgerichten,
  • den Oberverwaltungsgerichten (hiervon gibt es
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Örtliche Zuständigkeit

Für die örtliche Zuständigkeit kommt es darauf an, worum es in

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Klagearten

Im Verwaltungsrecht gibt es verschiedene Klagearten. Die wichtigsten davon sind folgende:

Mit einer Anfechtungsklage kann man gegen einen Verwaltungsakt klagen. Ein Verwaltungsakt ist (etwas vereinfacht gesagt) eine Einzelfallregelung der Verwaltung gegenüber einer Bürgerin oder einem Bürger, z. B. eine Baugenehmigung. So kann etwa

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Widerspruchsverfahren bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen muss in vielen Fällen vorher ein Widerspruchsverfahren stattfinden. Früher war ein

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Klagebefugnis

Bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen muss die Klägerin oder der Kläger geltend machen, in eigenen Rechten verletzt zu sein (§ 42 Absatz 2 VwGO). Man spricht hier

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Beteiligte eines Verwaltungsprozesses

An einem Verwaltungsprozess sind beteiligt:

  • die Klägerin oder der Kläger,
  • die oder der Beklagte (für Behörden handeln
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Berufung und Revision

Eine Berufung gegen ein Urteil eines Verwaltungsgerichts ist nur möglich, wenn das Verwaltungsgericht oder

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Grundsätze des Verwaltungsprozesses

In einem Verwaltungsprozess gelten u. a. folgende Grundsätze:

  • Verfügungsgrundsatz: Die Klägerin oder
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Kosten des Verfahrens

Die Kosten des Verfahrens trägt die Partei, die unterliegt.

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Der Verwaltungsprozess in Österreich

Rechtsquelle des österreichischen Verwaltungsprozessrechts ist v. a. das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz.

Das Verwaltungsprozessrecht in Österreich unterscheidet sich beträchtlich von dem in Deutschland. Es werden vielfach andere Begriffe und Bezeichnungen verwendet. Das betrifft auch die Gerichtsbezeichnungen. Teilweise werden die Gerichte bezeichnet wie

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Der Verwaltungsprozess in der Schweiz

Wichtigste Rechtsquelle des Verwaltungsprozessrechts ist in der Schweiz das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. Dazu kommen Regelungen über die Tätigkeit der Verwaltungsgerichte. 

Auch in der Schweiz

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Verwaltungsprozess. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/verwaltungsprozess