Straftatbestände des Völkerstrafrechts
Straftatbestände des Völkerstrafrechts sind heute nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (siehe Gerichtshöfe unten): 1. Völkermord, 2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 3. Kriegsverbrechen und 4. das Verbrechen der Aggression.
Völkermord besteht darin, dass
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Straftatbestände des Völkerstrafrechts.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/völkerstrafrecht/straftatbestände-des-völkerstrafrechts