Straftatbestände des Völkerstrafrechts sind heute nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (siehe Gerichtshöfe unten): 1. Völkermord, 2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 3. Kriegsverbrechen und 4. das Verbrechen der Aggression.

Völkermord besteht darin, dass

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Straftatbestände des Völkerstrafrechts. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/völkerstrafrecht/straftatbestände-des-völkerstrafrechts