In der Bundesrepublik Deutschland gilt ein nur unwesentlich eingeschränktes Verhältniswahlrecht. Die Abgeordneten zum Deutschen Bundestag werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt (mit aktivem Wahlrecht) und wählbar (mit passivem Wahlrecht) ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

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Quellenangabe
Brockhaus, Wahlen zum Deutschen Bundestag. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/wahl/wahlen-zum-deutschen-bundestag