Das Widerstandsrecht steht für ein im Grundgesetz verankertes Abwehrrecht der Bürger gegenüber der der

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Widerstand im »Dritten Reich«

In Deutschland erhielt die Frage des Widerstands gegen den Staat und seine führenden Repräsentanten in der Zeit der Diktatur der Nationalsozialisten (1933–1945) einen besonderen Stellenwert. Die Frage bestimmte auch

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Widerstandsrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht zum Widerstand in Artikel 20, Absatz 4 fest verankert. Im vorhergehenden Absatz 3 heißt es: »Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.« Es folgt der entscheidende Absatz 4: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.« Das Widerstandsrecht war nicht von Anfang an im Grundgesetz enthalten,

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Geschichte des Rechts auf Widerstand

Diskussionen um das Recht auf Widerstand haben eine lange Tradition. Sie wurden nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit ethischen und religiösen Argumenten geführt. Auf Lateinisch ist dieses Recht unter den alten Rechtswissenschaftlern in Europa unter der Bezeichnung »ius resistentiae« bekannt gewesen. Belege dafür finden sich bereits in der Bibel. Im Brief des Apostels Paulus an die Christengemeinde in

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Literatur

Benz, W., Der 20. Juli 1944 und der Widerstand gegen den
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Quellenangabe
Brockhaus, Widerstandsrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/widerstandsrecht