Als öffentliches Recht bezeichnet man den Teil des Rechts, der das

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Unterscheidung von öffentlichem Recht, Privatrecht und Strafrecht

Öffentliches Recht ist normalerweise durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Staat sowie sonstigen

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Gerichtszuständigkeit im öffentlichen Recht

Die Unterscheidung zwischen den drei großen Rechtsgebieten spiegelt sich auch in der Gerichtsbarkeit wider.

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Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht ist ein sehr wichtiger Teil des öffentlichen Rechts, da es im Rangverhältnis (»Normenhierarchie«, siehe Rechtsquelle) über den einfachen Gesetzen steht. In Bundesstaaten wie Deutschland, Österreich und der Schweiz ist zwischen Bundesverfassungsrecht und Landesverfassungsrecht (in

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Verwaltungsrecht

Den von der Anzahl der Vorschriften her wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts bildet das Verwaltungsrecht. Es befasst sich mit der Tätigkeit der Verwaltung, dem Verhältnis von Verwaltungsträgern – etwa staatlichen Behörden (z. B.

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Prozessrecht

Zum öffentlichen Recht zählt außerdem das Prozessrecht, das das Gerichtsverfahren regelt.

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Europa- und Völkerrecht

Auch Europarecht und Völkerrecht sind Teile des öffentlichen Rechts.

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Öffentliches Recht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/öffentliches-recht