Öffentliches Recht
Als öffentliches Recht bezeichnet man den Teil des Rechts, der das
(11 von 68 Wörtern)Unterscheidung von öffentlichem Recht, Privatrecht und Strafrecht
Öffentliches Recht ist normalerweise durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Staat sowie sonstigen
(14 von 94 Wörtern)Gerichtszuständigkeit im öffentlichen Recht
Die Unterscheidung zwischen den drei großen Rechtsgebieten spiegelt sich auch in der Gerichtsbarkeit wider.
(14 von 99 Wörtern)Verfassungsrecht
Das Verfassungsrecht ist ein sehr wichtiger Teil des öffentlichen Rechts, da es im Rangverhältnis (»Normenhierarchie«, siehe Rechtsquelle) über den einfachen Gesetzen steht. In Bundesstaaten wie Deutschland, Österreich und der Schweiz ist zwischen Bundesverfassungsrecht und Landesverfassungsrecht (in
(36 von 251 Wörtern)Verwaltungsrecht
Den von der Anzahl der Vorschriften her wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts bildet das Verwaltungsrecht. Es befasst sich mit der Tätigkeit der Verwaltung, dem Verhältnis von Verwaltungsträgern – etwa staatlichen Behörden (z. B.
(33 von 212 Wörtern)Prozessrecht
Zum öffentlichen Recht zählt außerdem das Prozessrecht, das das Gerichtsverfahren regelt.
(11 von 60 Wörtern)Europa- und Völkerrecht
Auch Europarecht und Völkerrecht sind Teile des öffentlichen Rechts.
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