Unterscheidung von öffentlichem Recht, Privatrecht und Strafrecht
Öffentliches Recht ist normalerweise durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Staat sowie sonstigen
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Unterscheidung von öffentlichem Recht, Privatrecht und Strafrecht.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/öffentliches-recht/unterscheidung-von-öffentlichem-recht-privatrecht-und-strafrecht