Ab|erkennung, rechtskräftiges Absprechen, z. B. der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit, des Stimmrechts. Nach § 45 StGB verliert, wer wegen eines Verbrechens

(18 von 125 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Aberkennung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aberkennung