Aberkennung
Ab|erkennung, rechtskräftiges Absprechen, z. B. der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit, des Stimmrechts. Nach § 45 StGB verliert, wer wegen eines Verbrechens
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Quellenangabe
Brockhaus,
Aberkennung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aberkennung