Arbeitsrecht, der Teil des Rechts, der die Stellung des unselbstständigen Arbeitnehmers regelt. Es ist als Sonderrecht seit dem 19. Jahrhundert entwickelt worden und in eine Vielzahl von Einzelvorschriften zersplittert, die teilweise dem Privat- und teilweise dem öffentlichen Recht im weiteren Sinn zuzuordnen sind. Die Strukturen des Arbeitsrechts werden von der Wirtschaftsverfassung eines Landes bestimmt.

Arbeitsrecht in Deutschland: Unter der Herrschaft des Grundgesetzes, das keine bestimmte Wirtschaftsverfassung vorgibt, hat sich Deutschland für die soziale Marktwirtschaft entschieden, die einerseits die freie

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Werke

Weiterführende Literatur:

M. Rehbinder: Schweizerisches Arbeitsrecht (Bern 152002);
G. Löschnigg: Arbeitsrecht (Wien
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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitsrecht