Als Arbeitsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern

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Abgrenzung des Arbeitsrechts von anderen Rechtsgebieten

Im Arbeitsrecht geht es um abhängig Beschäftigte, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Berufstätige, die selbstständig arbeiten,

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Teilgebiete des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht wird in zwei große Teilgebiete eingeteilt: das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. 

Das Individualarbeitsrecht regelt alles,

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Individualarbeitsrecht

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Grundlagen

Ein individuelles Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Das ist ein privatrechtlicher Vertrag, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schließt. In diesem Vertrag sind

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Arbeitsschutzrecht

Staatliche Arbeitsschutzvorschriften regeln Maßnahmen, die dem Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer

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Kollektives Arbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht geht es u. a. um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.

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Kollektives Arbeitsrecht in Betrieben

In Betrieben kann ein Betriebsrat gewählt werden. Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber

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Kollektives Arbeitsrecht in Unternehmen

In Unternehmen mit mehreren Betrieben kann unter bestimmten Bedingungen (zusätzlich zu

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Tarifverträge

Im Grundgesetz ist die sogenannte Koalitionsfreiheit festgelegt, d. h. das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und

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Rechtsquellen im Arbeitsrecht

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung des Arbeitsrechts in einem Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht

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Rechtsweg

In Deutschland gibt es eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit, mit den Arbeitsgerichten als

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Arbeitsrecht in Österreich

Das Arbeitsrecht in Österreich hat relativ große Ähnlichkeit mit dem in Deutschland.

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Arbeitsrecht in der Schweiz

In der Schweiz weicht das Arbeitsrecht deutlicher vom deutschen ab. Auch hier unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/arbeitsrecht