Arzneimittelgesetz, für Deutschland geltendes Gesetz vom 24. 8. 1976 in der Fassung vom 12. 12. 2005, in Kraft seit 1. 1. 1978, das die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln erhöhen soll. Es ist in 18 Abschnitte untergliedert, die u. a. enthalten: »Begriffsbestimmungen« (Arzneimittel); Vorschriften über »Anforderungen an die Arzneimittel« (damit verbunden sind Verbote, bedenkliche Arzneimittel oder solche in

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Werke

Weiterführende Literatur:

W. A. Rehmann: Arzneimittelgesetz. Kommentar (42014);
H. H. Körner: Betäubungsmittelgesetz,
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Quellenangabe
Brockhaus, Arzneimittelgesetz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arzneimittelgesetz