Haftpflicht, allgemein die Verpflichtung zum Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (Delikt), ferner die vom Gesetz auferlegte Pflicht, einem anderen den Schaden zu ersetzen, der ihm durch ein auch nicht schuldhaft herbeigeführtes Ereignis entstanden ist (Gefährdungshaftung). Der Halter eines Tieres haftet für den durch das Tier verursachten Schaden, es sei denn, es handelt sich um ein Haustier, das dem Beruf des Tierhalters dient und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beaufsichtigt wurde, § 833 BGB. Die §§ 836 ff. BGB normieren die Schadensersatzpflicht des Eigentümers

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Werke

Weiterführende Literatur:

P. Salje u. J. Peter: Umwelthaftungsgesetz (22005);
G. Brüggemeier: Haftungsrecht. Struktur,
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Quellenangabe
Brockhaus, Haftpflicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/haftpflicht