Atomausstieg, Ausstieg aus der Kernenergie, die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität.

Am 14.6.2000 einigten sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die vier führenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) auf eine Vereinbarung zum Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie. Am 11.6.2001 wurde die »Vereinbarung zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung« von der Bundesregierung und den EVU (vertreten durch die Energiekonzerne HEW, EnBW, E.ON und RWE) rechtswirksam unterzeichnet; sie wurde juristisch im novellierten Atomgesetz vom 22.4.2002 abgesichert (Kernenergierecht). Damit war der

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Quellenangabe
Brockhaus, Atomausstieg. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/atomausstieg