Autonomie [griechisch »Selbstgesetzlichkeit«] die, -/...ˈmi|en,  Recht: Selbstgesetzgebung, Selbstsatzungsgebung, das Recht eines Gemeinwesens, die Rechtsverhältnisse seiner Angehörigen durch Aufstellung bindender Rechtssätze zu regeln. Bis 1806 hatten Adelsgenossenschaften, kirchliche Gemeinschaften, Städte und Universitäten die Autonomie, wobei ihr autonomes Recht dem Reichsrecht vorging; im 19. Jahrhundert bestanden noch Autonomierechte des Adels und der Fürstenhäuser, die zum Teil erst nach 1918 beseitigt wurden. Geblieben ist die Autonomie bis heute als wesentlicher Teil der Selbstverwaltung in Gemeinden und Gemeindeverbänden, bei Universitäten u. a. Körperschaften des öffentlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Autonomie (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/autonomie-recht