Die Beschäftigungspolitik umfasst alle staatlichen Maßnahmen, die darauf zielen, ein Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt mit Vollbeschäftigung zu erreichen oder zu sichern. Begründet wird sie dadurch, dass ein ineffizienter Einsatz des Faktors Arbeit eine Verringerung von Einkommen und Konsummöglichkeiten bedeutet und außerdem die Gefahr eines Wachstums der Schattenwirtschaft erhöht. Der Staat kann beschäftigungspolitisch tätig werden, indem er  – bei kollektiven Lohnverhandlungen – das Verhalten der Tarifparteien beeinflusst oder indem er etwaige Funktionsstörungen der Güter- und Faktormärkte mit prozess- oder ordnungspolitischen Maßnahmen abzuschwächen

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Quellenangabe
Brockhaus, Beschäftigungspolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beschäftigung-betriebswirtschaftslehre/beschäftigungspolitik