Betrug, Vermögensdelikt, das begeht, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Täuschung einen Irrtum erregt oder unterhält und den Irrenden zu einer Vermögensverfügung veranlasst; wird nach § 263 StGB mit Freiheitsentzug bis zu fünf (in besonders schweren Fällen bis zu zehn) Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; daneben

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Quellenangabe
Brockhaus, Betrug. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/betrug