Der Betrug wird vom Gesetz als Straftatbestand definiert, um Vermögen vor Schädigung infolge einer

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Voraussetzungen eines Betrugs

Ein Betrug hat folgende Voraussetzungen, die in den nächsten Abschnitten erklärt

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Die einzelnen Voraussetzungen

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Täuschung

Eine Täuschung kann in der Vorspiegelung falscher Tatsachen oder in der Entstellung (d. h. falschen bzw. verzerrenden Darstellung) oder Unterdrückung wahrer

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Irrtum

Ein Irrtum ist eine Fehlvorstellung einer Person von einer Tatsache. Es genügt, wenn

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Vermögensverfügung

Aufgrund der Täuschung durch die Täterin oder den Täter entsteht ein Irrtum beim Opfer, das daraufhin eine Verfügung über Vermögen vornimmt. 

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Vermögensschaden

Die Vermögensverfügung muss zu einem Vermögensschaden führen. Ein solcher Schaden liegt

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Vorsatz und Bereicherungsabsicht

Was den Vorsatz angeht, gelten für Betrug dieselben Regeln wie für

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Besonders schwere Fälle des Betrugs

Für besonders schwere Fälle des Betrugs sieht das Gesetz eine erhöhte Strafdrohung vor. Um aufzuzeigen, wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, nennt das Gesetz sogenannte Regelbeispiele. Das bedeutet, dass normalerweise ein schwerer Fall

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Rechtsfolgen

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Voraussetzungen der Strafverfolgung

Betrug ist grundsätzlich ein sogenanntes Offizialdelikt, d. h. er wird von Amts wegen verfolgt – unabhängig davon, ob der

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Strafdrohung

Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

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Verwandte Tatbestände

Das Strafgesetzbuch enthält eine Reihe von Straftatbeständen, die dem Betrug ähneln.

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Betrug in Österreich und der Schweiz

In Österreich ist der Betrug in den Paragrafen 146 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt. Die Regelungen sind inhaltlich weitgehend mit denen in Deutschland vergleichbar.

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Betrug. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/betrug