Betrug
Der Betrug wird vom Gesetz als Straftatbestand definiert, um Vermögen vor Schädigung infolge einer
(14 von 95 Wörtern)Voraussetzungen eines Betrugs
Ein Betrug hat folgende Voraussetzungen, die in den nächsten Abschnitten erklärt
(11 von 67 Wörtern)Die einzelnen Voraussetzungen
Täuschung
Eine Täuschung kann in der Vorspiegelung falscher Tatsachen oder in der Entstellung (d. h. falschen bzw. verzerrenden Darstellung) oder Unterdrückung wahrer
(21 von 140 Wörtern)Irrtum
Ein Irrtum ist eine Fehlvorstellung einer Person von einer Tatsache. Es genügt, wenn
(13 von 87 Wörtern)Vermögensverfügung
Aufgrund der Täuschung durch die Täterin oder den Täter entsteht ein Irrtum beim Opfer, das daraufhin eine Verfügung über Vermögen vornimmt.
(21 von 144 Wörtern)Vermögensschaden
Die Vermögensverfügung muss zu einem Vermögensschaden führen. Ein solcher Schaden liegt
(11 von 53 Wörtern)Vorsatz und Bereicherungsabsicht
Was den Vorsatz angeht, gelten für Betrug dieselben Regeln wie für
(11 von 69 Wörtern)Besonders schwere Fälle des Betrugs
Für besonders schwere Fälle des Betrugs sieht das Gesetz eine erhöhte Strafdrohung vor. Um aufzuzeigen, wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, nennt das Gesetz sogenannte Regelbeispiele. Das bedeutet, dass normalerweise ein schwerer Fall
(33 von 230 Wörtern)Rechtsfolgen
Voraussetzungen der Strafverfolgung
Betrug ist grundsätzlich ein sogenanntes Offizialdelikt, d. h. er wird von Amts wegen verfolgt – unabhängig davon, ob der
(19 von 125 Wörtern)Strafdrohung
Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
(11 von 43 Wörtern)Verwandte Tatbestände
Das Strafgesetzbuch enthält eine Reihe von Straftatbeständen, die dem Betrug ähneln.
(11 von 28 Wörtern)Betrug in Österreich und der Schweiz
In Österreich ist der Betrug in den Paragrafen 146 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt. Die Regelungen sind inhaltlich weitgehend mit denen in Deutschland vergleichbar.
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