Diäten [zu französisch diète »tagende Versammlung«, zu lateinisch dies »Tag«] Plural, ursprünglich Aufwandsentschädigung, Tagegelder für Abgeordnete. Die Abgeordnetentätigkeit war noch im 19. Jahrhundert wegen ihres ehrenamtlichen Charakters entschädigungslos. In der Reichsverfassung von 1871 hieß es zwar, »die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen«, doch führte ein Gesetz von 1906

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Quellenangabe
Brockhaus, Diäten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/diäten