Gerichtsverfahren und -organisation bestimmen sich nach dem Rechtspflegegesetz. Der Gerichtsaufbau ist grundsätzlich dreistufig, auf unterer Stufe gibt es 24 Gerichtsbezirke mit

(21 von 150 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dänemark/politik-und-recht/recht