Die nukleare Entsorgung umfasst (nach den »Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke« der Bundesregierung von 1980) die sachgerechte und sichere Verbringung der während der gesamten Betriebszeit eines Kernkraftwerks anfallenden bestrahlten, abgebrannten und ausgedienten Brennelemente in ein geeignetes Lager im Kernkraftwerk, ihre externe Zwischenlagerung, die Verwertung der Brennelemente durch Wiederaufarbeitung in deutschen und ausländischen Anlagen oder ihre Behandlung zur Endlagerung ohne Wiederaufarbeitung (direkte Endlagerung) sowie die Behandlung und Beseitigung der hierbei entstandenen radioaktiven Abfälle. Die konditionierten radioaktiven Abfälle und/oder Brennelemente sind in

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Quellenangabe
Brockhaus, Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge von Kernkraftwerken. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entsorgung/grundsätze-zur-entsorgungsvorsorge-von-kernkraftwerken