Wiederaufarbeitung (Kerntechnik)
Wieder|aufarbeitung, Wieder|aufbereitung, englisch Reprocessing [rɪˈprəʊsesɪŋ], Kerntechnik: Teil
(7 von 94 Wörtern)Wirtschaftliche Bedeutung
Die Wiederaufarbeitung ist insofern von volks- und energiewirtschaftlicher Bedeutung, als die aus den bestrahlten Brennelementen zurückgewonnenen Kernbrennstoffe Uran und Plutonium
(20 von 136 Wörtern)Verfahrensabläufe in einer Wiederaufarbeitungsanlage
Eine Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) ist eine chemische Anlage, ausgelegt nach den Regeln und Richtlinien zur Gewährleistung der Kritikalitätssicherheit, zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden, zur Verhinderung von Explosionen, zum Schutz gegen Einwirkungen von außen (EVA), zum Arbeitsschutz und zur Minimierung der Strahlenbelastung des Personals bei Betrieb und Instandhaltung sowie zur Kernmaterialüberwachung und Prozessoptimierung. Außerdem muss eine WAA den allgemeinen Anforderungen zur Schadensvorsorge genügen (§ 7 Atomgesetz). Geeignete Maßnahmen sind auch hier das Barrieren- und Mehrstufenkonzept und das Prinzip der Auslegerstörfälle (Kernkraftwerk, Sicherheit).
(80 von 636 Wörtern)Geschichte
Die ersten WAA wurden für militärische Zwecke, d. h. zur Gewinnung von Waffenplutonium, gebaut. Bei den Überlegungen zur Wiederaufarbeitung für zivile Zwecke stand am Anfang der Brennstoffzyklus für die Brutreaktortechnik im Vordergrund. WAA zur Aufarbeitung von Brennstoff aus Leichtwasser- und Gas-Grafit-Reaktoren dienten zunächst der Produktion von Plutonium für die geplanten Schnellen Brüter. Im deutschen Atomgesetz wurde zunächst ein Vorrang der wirtschaftlichen Wiederverwendung der Reststoffe festgelegt (1976); 1994 wurde
(67 von 472 Wörtern)Gegenwart und Perspektiven der Wiederaufarbeitung
Nach dem 2002 novellierten Atomgesetz ist die Abgabe von bestrahlten Kernbrennstoffen aus kommerziellen Kernkraftwerken zur schadlosen Verwertung an eine WAA seit dem 1. Juli 2005 verboten. Bis zu diesem
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