Eine Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) ist eine chemische Anlage, ausgelegt nach den Regeln und Richtlinien zur Gewährleistung der Kritikalitätssicherheit, zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden, zur Verhinderung von Explosionen, zum Schutz gegen Einwirkungen von außen (EVA), zum Arbeitsschutz und zur Minimierung der Strahlenbelastung des Personals bei Betrieb und Instandhaltung sowie zur Kernmaterialüberwachung und Prozessoptimierung. Außerdem muss eine WAA den allgemeinen Anforderungen zur Schadensvorsorge genügen (§ 7 Atomgesetz). Geeignete Maßnahmen sind auch hier das Barrieren- und Mehrstufenkonzept und das Prinzip der Auslegerstörfälle (Kernkraftwerk, Sicherheit).

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Quellenangabe
Brockhaus, Verfahrensabläufe in einer Wiederaufarbeitungsanlage. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wiederaufarbeitung-kerntechnik/verfahrensabläufe-in-einer-wiederaufarbeitungsanlage