In Deutschland erhielten die Frauen 1918 das volle aktive und passive Wahlrecht. Bahnbrechend war seit 1902 der »Deutsche Verband für Frauenstimmrecht«, nachdem bereits 1891 die SPD das Frauenstimmrecht in ihr Programm aufgenommen hatte. Die Beteiligung der Frauen an den Wahlen hat zwar auf die Wahlergebnisse stark eingewirkt, jedoch das Gesamtbild der Parlamente sehr viel langsamer verändert, als Vorkämpfer wie Gegner erwartet hatten. Im Reichstag betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter 1919:

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Stellung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/frau/rechtliche-stellung