Gemeinwohl, eine der meistbeschworenen und gleichzeitig meistkritisierten Leitideen von Politik, Recht

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Begriffsgeschichte

Die Idee eines Gemeinwohls (bonum commune, salus publica, gemeines Bestes, Gemeinnutz, öffentliches Interesse, Staatsräson) bestimmt seit jeher das Nachdenken über die Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens und fungierte – und insofern hat das Gemeinwohl eine ausgesprochen normative Zielrichtung – als sittlicher Maßstab jeglichen Sozialverhaltens und guter politischer Ordnung.

Nach Platon und Aristoteles repräsentiert der Staat ein »präexistentes«, d. h. von vornherein vorhandenes Gemeinwohl; Ziel des Staates ist es, dem Glück des Bürgers zu dienen. Beide sehen in der griechischen Polis ihrer Zeit jene

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Gemeinwohlkonzepte

In holzschnittartiger Vereinfachung lassen sich – je nach dem Grad der inhaltlichen Auffüllung der »Blankettformel Gemeinwohl« – drei Gemeinwohlkonzeptionen unterscheiden. Die erste Gemeinwohlkonzeption, die man als substanzialistisch bezeichnen kann, reklamiert einen objektiven, gar

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Gemeinwohlakteure

Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Staat zwar nach wie vor ein wichtiger, in einer pluralistisch verfassten politischen Ordnung aber nicht der einzige Gemeinwohlakteur ist und sein

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Gemeinwohlbestimmung im pluralistischen Verfassungsstaat

Was unter Gemeinwohl zu verstehen ist, ist im pluralistischen Verfassungsstaat notwendig offen. Wenn diese Prämisse nicht zur Disposition steht, rücken zwei miteinander zusammenhängende Aspekte in den Mittelpunkt, nämlich die Bestimmung des Gemeinwohls ex processu und seine verbindliche

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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeinwohl. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeinwohl