Der kategorischen Pflicht, den durch Zeugung und Geburt ins Leben versetzten Weltbürgern all das zukommen zu lassen, was sie zu mündigen Wesen macht, korrespondiert – in deutlichem Gegensatz zur biblischen und antiken Ethik – aufseiten der Kinder nur mehr eine »Tugendpflicht«, die Tugendpflicht der Dankbarkeit. Tugendpflichten unterscheiden sich von kategorisch gebotenen Pflichtprinzipien und den ihnen korrespondierenden Handlungen oder Unterlassungen dadurch, dass es bei ihnen nicht um die Beziehung zu anderen Personen, sondern um eine bestimmte Einstellung der

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Quellenangabe
Brockhaus, Erziehungsrechte und -pflichten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/generationengerechtigkeit/erziehungsrechte-und-pflichten