Getrenntleben von Eheleuten, das Aufgeben der ehelichen Lebensgemeinschaft. Nach § 1567 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und

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Quellenangabe
Brockhaus, Getrenntleben von Eheleuten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/getrenntleben-von-eheleuten