Unterhaltspflicht
Unterhaltspflicht, bezeichnet die Rechtspflicht zur Gewährung von Unterhalt; sie besteht vor allem zwischen Verwandten in gerader sowohl ab- als auch aufsteigender Linie (also Großeltern, Eltern, Kindern usw., nicht aber zwischen Geschwistern) und zwischen Ehegatten (§§ 1601, 1360 BGB).
Das Unterhaltsrecht wurde durch Gesetz vom 9. 11. 2007, das am 1. 1. 2008 in Kraft getreten ist, reformiert. Bei Verwandten in gerader Linie ist unterhaltsberechtigt, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; verpflichtet, wer nicht den eigenen angemessenen Unterhalt (Selbstbehalt) gefährden würde (§ 1603); die
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Quellenangabe
Brockhaus,
Unterhaltspflicht.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterhaltspflicht