Gewährleistung, die gesetzliche Verpflichtung eines Schuldners, für die Mängelfreiheit eines Rechts oder einer Sache einzustehen. Gewährleistungsvorschriften gibt es im Kaufvertrags-, Miet- und Werkvertragsrecht. Diese waren ein Schwerpunkt des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. 11. 2001. Grundsätzlich gilt das neue Recht für alle Verträge, die nach dem 1. 1. 2002 geschlossen worden sind.

Beim Kauf (Sachkauf) liegt ein Sachmangel (§ 434 BGB) vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang auf den Käufer (Übergabe der verkauften Sache oder Eintragung des Käufers ins Grundbuch) nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

(79 von 1072 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Gewährleistung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewährleistung