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Bevölkerung

Den Hauptanteil stellen die Italienisch sprechenden Italiener (94 % der Gesamtbevölkerung). Außerdem umfasst der Staatsraum im Norden das mehrheitlich deutsche Sprachgebiet Südtirols (320 000 Personen; dazu weitere etwa 6 000 in isolierten Gruppen im übrigen italienischen Alpenraum), eine französischsprachige Minderheit im Aostatal und in Piemont, die rätoromanischsprachigen Ladiner (30 000), in Friaul-Julisch Venetien außer den Friaulern (etwa 527 000), die eine sprachliche Sonderstellung einnehmen, auch slowenisch- (85 000) und kroatischsprachige Volkssplitter (2 400).

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Religion

Die Verfassung (Artikel 19) garantiert die Religionsfreiheit und formuliert (Artikel 8) die rechtliche Gleichstellung der Religionsgemeinschaften als wesentlichen Verfassungsgrundsatz. Die Beziehungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche als der größten Religionsgemeinschaft wurden durch das Konkordat von 1984, das die Lateranverträge ablöste, neu bestimmt. Seither ist die

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesellschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/italien/bevölkerung-und-religion