Die Verfassung (Artikel 19) garantiert die Religionsfreiheit und formuliert (Artikel 8) die rechtliche Gleichstellung der Religionsgemeinschaften als wesentlichen Verfassungsgrundsatz. Die Beziehungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche als der größten Religionsgemeinschaft wurden durch das Konkordat von 1984, das die Lateranverträge ablöste, neu bestimmt. Seither ist die

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/italien/bevölkerung-und-religion/religion