Jugendamt, in Deutschland für alle Angelegenheiten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zuständige Behörde als Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten und Landkreisen (§§ 69 ff. Sozialgesetzbuch

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Quellenangabe
Brockhaus, Jugendamt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/jugendamt