Kartell [ursprünglich »schriftliche Vereinbarung der Kampfbedingungen im Turnier«, später »schriftlicher Vertrag (zwischen Kriegführenden)«, aus französisch cartel »Vertrag«, »Zusammenschluss«, von italienisch cartello »(Anschlag-)Zettel«, »kleines Schreiben«, von lateinisch charta, zu Karte] das, -s/-e,  Wirtschaft: Vereinbarung oder Vereinigung von Anbietern, die geeignet ist, den Wettbewerb (spürbar) zu beschränken.

Die rechtliche und organisatorische Selbstständigkeit der Kartellmitglieder bleibt dabei erhalten. Begrifflich von den Kartellen zu unterscheiden sind Unternehmenszusammenschlüsse (Fusion) und Konzerne. Nicht vertraglich geregelte Verhaltenskoordination (Frühstückskartell) bezeichnet man als abgestimmte Verhaltensweisen.

Kriterien zur Unterscheidung von

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Quellenangabe
Brockhaus, Kartell (Wirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kartell-wirtschaft