Konzern [englisch] der, -(e)s/-e, Zusammenfassung von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen und selbstständig bleibenden Unternehmen zu einer wirtschaftlichen

(18 von 127 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Motive und Arten

Zu den Motiven der Konzernbildung zählen z. B. die Sicherung einer eigenen Vorleistungs- oder Absatzbasis, Erschließung ausländischer Märkte und Produktionsstandorte, Zugang zu besonderem Know-how, Erweiterung des

(25 von 177 Wörtern)

Konzernrecht

Das AktG regelt das Konzernrecht als wichtigsten Teil des Rechts der »verbundenen Unternehmen« (§§ 15–19 und 291–328 AktG). Ziel des Gesetzgebers ist es, die Unternehmensverbindungen rechtlich zu erfassen und transparent zu machen, Aktionäre (insbesondere Minderheitsaktionäre) und Gläubiger der rechtlich selbstständigen Unternehmen gegen die sich aus den Einflussmöglichkeiten des herrschenden Unternehmens ergebenden Gefahren zu schützen sowie Leitungsmacht und Verantwortlichkeit in Einklang zu bringen. Die fortbestehende rechtliche Selbstständigkeit der im Konzern zusammengefassten Unternehmen hat v. a. zur Folge, dass jedes Unternehmen nur für seine

(80 von 1323 Wörtern)

Werke

Weiterführende Literatur:

J. Frost u. M. Morner: Konzernmanagement. Strategien für Mehrwert (22010
(10 von 34 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Konzern. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konzern