Kriegsverbrechertribunal, internationales Strafgericht zur Verfolgung von Kriegsverbrechen sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von Völkermord und dem Verbrechen der Aggression (Angriff) als Straftatbeständen des Völkerstrafrechts.

Die Schaffung eines Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien mit Sitz in Den Haag (auch Jugoslawien-Tribunal genannt) wurde vom UN-Sicherheitsrat mit Resolution Nummer 808 vom 22. 2. 1993 eingeleitet; die Errichtung erfolgte mit der Verabschiedung des Statuts durch Resolution Nummer 827 des Sicherheitsrats vom 25. 5. 1993. Das Tribunal ist für

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Quellenangabe
Brockhaus, Kriegsverbrechertribunal. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kriegsverbrechertribunal