Landesverrat, im Unterschied zum Hochverrat bestimmte gegen die äußere Sicherheit und Machtstellung des Staates (im Verhältnis zu anderen Staaten) gerichtete Straftaten, besonders Verrat von Staatsgeheimnissen (§ 93 StGB) oder die Ausspähung zum Verrat. Wer einer fremden Macht ein Staatsgeheimnis mitteilt oder es in der Absicht, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde

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Quellenangabe
Brockhaus, Landesverrat. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/landesverrat