Misstrauensvotum, in Staaten mit parlamentarischer Regierung ein Mehrheitsbeschluss des Parlaments, der der Regierung, dem Regierungschef oder einem Minister das Vertrauen entzieht und damit dessen Rücktritt erzwingt.

In Deutschland ist das konstruktive Misstrauensvotum gegenüber dem Bundeskanzler vorgesehen (Artikel 67 GG): Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Misstrauensvotum. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/misstrauensvotum