Ordnungspolitik, die Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Maßnahmen, mit denen der rechtliche und institutionelle Ordnungsrahmen gestaltet wird, innerhalb dessen sich der Wirtschaftsprozess vollzieht. Auf der Basis der gesellschaftlichen Grundentscheidung über die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftssystem), z. B. für eine Wettbewerbsordnung auf der Grundlage des Privateigentums an Produktionsmitteln (Marktwirtschaft), präzisiert die Ordnungspolitik die Gestalt dieses Ordnungsrahmens, u. a. mithilfe der Wirtschaftsverfassung und des sonstigen Wirtschaftsrechts. An erster Stelle stehen dabei die Sicherung des Wettbewerbs durch gesetzliche Regelungen, die (private wie staatliche) Wettbewerbsbeschränkungen unterbinden

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Quellenangabe
Brockhaus, Ordnungspolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ordnungspolitik