Nach der Verfassung von 1973 (mehrfach revidiert) ist Pakistan eine föderative islamische Republik mit Mehrparteiensystem. Verfassung und Staatsname betonen die Vorrangstellung des Islam, doch sichert die Verfassung Andersgläubigen die Religionsfreiheit zu. Staatsoberhaupt ist der von Mitgliedern des nationalen Parlaments und der Provinzparlamente auf 5 Jahre gewählte Präsident; er muss Muslim sein. Maximal zwei Amtszeiten sind zulässig. Seit der

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pakistan/staat-und-recht/verfassung