Persönlichkeitsrecht, das aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 GG abgeleitete allgemeine Recht des Einzelnen auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gegenüber dem Staat und im privaten Rechtsverkehr (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Durch spezielle gesetzliche Regelungen geschützt sind u. a. das in den Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts fallende Namensrecht (§ 12 BGB), das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. Kunsturhebergesetz), das Urheberrecht (§§ 12–14 Urheberrechtsgesetz) und personenbezogene Daten nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Persönlichkeitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/persönlichkeitsrecht